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Allgemeine Geschäftsbedingung für die Erstellung von KI-generierten Inhalten

RODE UG (haftungsbeschränkt),

Albertstraße 75, 40233 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des AG

Düsseldorf (HRB 106723),

gesetzlich vertreten durch Viktoria Rode

– nachfolgend „Auftragnehmerin“ –

Präambel

Die Auftragnehmerin erbringt für Unternehmen bzw. Kunden (B2B) Dienstleistungen

zur Erstellung von Inhalten mittels Künstlicher Intelligenz (KI). Dies umfasst u. a. die

Generierung von Bildern, Videos oder Texten auf Basis von Kundenmaterialien oder

Vorgaben. Beide Parteien erkennen an, dass bei KI-generierten Inhalten besondere

rechtliche Aspekte (Urheberrecht, Haftung, Datenschutz etc.) zu beachten sind.

1. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG

1.1.Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AVB) gelten für alle

Geschäftsbeziehungen mit Kunden der RODE UG. Gegenstand der Leistung

ist die Erstellung individuell für den Kunden angefertigter digitaler Inhalte

mithilfe von KI-Technologien (nachfolgend „KI-Inhalte“ oder „Ergebnisse“). Die

Auftragnehmerin wird entsprechend den mit dem Kunden abgestimmten

Spezifikationen (bspw. Anzahl und Art der zu erstellenden Bilder oder Videos,

Thema, Stil) KI-Inhalte erzeugen und dem Kunden liefern. Die Parteien stellen

klar, dass es sich um einen Dienstvertrag handelt, bei dem nicht die Herstellung

bestimmter Arbeitsergebnisse geschuldet ist, sondern unter Berücksichtigung

der technischen Möglichkeiten der jeweils eingesetzten KI-Tools das

größtmögliche Bemühen der Auftragnehmerin.

1.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung verschiedene KI-

Dienstleistungen Dritter (nachfolgend „KI-Tools“) einzusetzen. Dazu zählen

insbesondere Dienste wie Midjourney, Kling.ai oder Flux sowie weitere in

Anlage 1 aufgeführte Tools. Die Liste der eingesetzten KI-Tools kann von der

Auftragnehmerin aktualisiert werden, sofern neue Tools eingesetzt oder alte ersetzt werden.

1.3. Die Auftragnehmerin beachtet bei der Nutzung dieser Tools deren jeweilige

Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen gewissenhaft. Der Kunde

erkennt an, dass die Auftragnehmerin ihre Leistung nur unter Einhaltung der

jeweiligen Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen der unter Anlage 1

genannten KI-Tools Anbieter erbringt. Der Kunde erkennt weiterhin an, dass die

Auftragnehmerin keinen Einfluss auf die Nutzungsbedingungen und

Lizenzbestimmungen der jeweiligen KI-Tools hat. Wesentliche Änderungen

werden dem Kunden mitgeteilt, sofern die Änderung Einfluss auf das Ergebnis

des Kunden hat.

1.4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Auftragnehmerin gleichartige KI-

Dienstleistungen auch für andere Kunden erbringt und dabei auf ähnliche Tools,

Methoden und Prompt-Vorlagen zurückgreift. Exklusivität an bestimmten

Produktionsmethoden oder KI-Modellen wird nicht geschuldet. Die

Auftragnehmerin sichert jedoch zu, dass die konkreten Ergebnisse, die für den

Kunden erstellt werden, einzigartig für diesen Kunden bereitgestellt und nicht

identisch an Dritte weitergegeben werden.

1.5. Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein (d. h. die

Bestellung erfolgt in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit). Dieser Vertrag wird nicht mit Privatpersonen

(Verbrauchern) geschlossen. Etwaige Verbraucherschutzvorschriften finden

daher keine Anwendung.

2. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DIE AUFTRAGNEHMERIN

2.1. Der genaue Leistungsumfang (Art und Anzahl der KI-Inhalte, ggf. Meilensteine,

Termine etc.) ergibt sich aus dem Angebot. Das Angebot ist Bestandteil dieser

AGB. Die Auftragnehmerin wird die KI-Inhalte nach bestem Können und unter

Beachtung der anerkannten Regeln der Technik erstellen. Soweit nicht anders

vereinbart, werden alle KI-generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer

natürlichen Person geprüft und bei Bedarf nachbearbeitet, um offensichtliche

Fehler oder unpassende Ergebnisse zu korrigieren. Dies entspricht dem

Branchenstandard, um die Qualität der Ergebnisse sicherzustellen. Ein

bestimmter Erfolg wird jedoch nicht garantiert.

2.2. Die Auftragnehmerin wird die Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Tools

strikt einhalten und die Erstellung der Inhalte ausschließlich im Rahmen der

erlaubten Nutzungsarten durchführen. Sollten die Nutzungsbedingungen

bestimmte Beschränkungen für die Verwendung der Outputs vorsehen, wird die

Auftragnehmerin den Kunden hierauf hinweisen. Der Kunde verpflichtet sich

seinerseits, etwaige Vorgaben aus den Lizenzbedingungen der KI-Tools beim

Einsatz der Ergebnisse zu beachten.

2.3. Die Auftragnehmerin darf zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen

oder Subunternehmer einsetzen, insbesondere Betreiber der KI-Tools oder ggf.

freie Mitarbeiter für manuelle Nachbearbeitung. Die Auftragnehmerin bleibt dem

Kunden gegenüber allein verantwortlich für die Vertragserfüllung. Beim Einsatz

von Subunternehmern wird die Auftragnehmerin sicherstellen, dass diese

vertraglich zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zur Einhaltung der

relevanten Pflichten aus diesem Vertrag verpflichtet werden.

2.4. Die Auftragnehmerin wird die fertiggestellten KI-Inhalte dem Kunden in

vereinbarter Form zum Download oder auf Datenträger übermitteln.

Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nutzbar sind. Nach

Lieferung wird der Kunde die Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen überprüfen

und etwaige Mängel oder Abweichungen gegenüber der Auftragnehmerin

anzeigen.

2.5. Sofern der Kunde nach Lieferung Änderungen oder Korrekturen wünscht,

werden diese im Rahmen einer separaten Vereinbarung oder auf Basis der im

Angebot vorgesehenen Korrekturschleifen durchgeführt. Änderungen, die auf

ursprüngliche unklare oder unvollständige Vorgaben des Kunden

zurückzuführen sind, können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.

2.6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Nutzung bestimmter KI-Tools zu

verweigern oder abzubrechen, falls deren Einsatz rechtliche oder ethische

Bedenken aufwirft. Die Auftragnehmerin wird in einem solchen Fall den Kunden

unverzüglich informieren und – soweit möglich – Alternativen anbieten.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1.Der Kunde stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle zur Erstellung der KI-

Inhalte erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.

Hierzu zählen insbesondere Ausgangsfotos, Logos, Texte, Videoclips oder

sonstige Vorgaben, die in die KI-generierten Inhalte einfließen sollen. Der

Kunde steht dafür ein, dass er an allen bereitgestellten Materialien die

erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und deren Verwendung im Rahmen

dieses Vertrags keine Rechte Dritter verletzt. Insbesondere versichert der

Kunde, dass zur Verwendung von Fotos oder Videos, auf denen Personen

erkennbar sind, die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt (Recht am

eigenen Bild) und dass eventuelle Urheberrechte Dritter an eingespeisten

Inhalten nicht verletzt werden. Der Kunde stellt der Auftragnehmerin insoweit

von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen

resultieren.

3.2. Der Kunde wird der Auftragnehmerin keine rechtswidrigen oder gegen die

Richtlinien der KI-Tools verstoßenden Inputs oder Anweisungen liefern.

Insbesondere wird der Kunde keine Bearbeitung personenbezogenen Daten

besonderer Kategorien oder geschützte Werke Dritter in Auftrag geben, sofern

hierfür keine rechtliche Zulässigkeit besteht. Ferner darf der Kunde von der

Auftragnehmerin nicht verlangen, Inhalte zu generieren, die gegen gesetzliche

Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß gegen die guten Sitten

liegt unter anderem vor, wenn verlangt wird, dass die Auftragnehmerin

extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder pornografische

Inhalte erstellen soll.

3.3. Sofern der Kunde der Auftragnehmerin personenbezogene Daten zur

Verarbeitung mittels KI überlässt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass

hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht - in der Regel die ausdrückliche

Einwilligung der betroffenen Person. Der Kunde wird der Auftragnehmerin auf

Verlangen den Nachweis entsprechender Einwilligungen erbringen.

3.4. Darüber hinaus schließen die Parteien, vor Beginn der Verarbeitung

personenbezogener Daten, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem.

Art. 28 DSGVO ab, soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Kunden

personenbezogene Daten verarbeitet. Dies entspricht der gesetzlichen Pflicht,

wenn externe Dienstleister für einen Verantwortlichen Daten verarbeiten. Im

AVV werden u. a. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, die

Art der Daten, Pflichten der Auftragnehmerin Weisungsrechte des Kunden

geregelt. Die Auftragnehmerin wird personenbezogene Daten des Kunden

ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach Weisung verarbeiten und

geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.

3.5. Dem Kunden ist bewusst, dass generative KI unvorhergesehene oder

ungenaue Ergebnisse liefern kann. Eine Haftung der Auftragnehmerin für

solche Unvollkommenheiten wird im Rahmen von Ziffer 6 beschränkt. Sollte der

Kunde vorhaben, die KI-Inhalte zu veröffentlichen oder kommerziell

einzusetzen, obliegt es ihm, ggf. rechtliche Prüfungen durchzuführen, bevor er

die Inhalte nutzt. Erkennt der Kunde Mängel oder Risiken, wird er diese der

Auftragnehmerin mitteilen, damit ggf. Korrekturen oder Abhilfe erfolgen können.

3.6. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht, mit Ausnahmen von Sonderfällen wie

Deepfakes oder bestimmten kontextuellen Anwendungen mit allgemeinem

Interesse für die Öffentlichkeit, keine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte

Inhalte. Der Kunde entscheidet daher grundsätzlich in eigener Verantwortung,

ob er die erhaltenen Inhalte als „KI-generiert“ kennzeichnen möchte. Sollte eine

gesetzliche Kennzeichnungspflicht greifen oder absehbar werden, wird die

Auftragnehmerin den Kunden hierauf hinweisen. Der Kunde ist verpflichtet,

diese Vorgaben bei der Veröffentlichung zu befolgen. So gelten bereits jetzt auf

manchen Plattformen eigene Richtlinien, die eine Kennzeichnung erfordern –

der Kunde trägt dafür Sorge, solche Vorgaben bei der Nutzung der Inhalte

einzuhalten.

4. RECHTE AN DEN ERGEBNISSEN

4.1. Den Parteien ist bekannt, dass rein KI-generierte Inhalte nach derzeitiger

Rechtslage nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Auch sonstige

Immaterialgüterrechte werden an den Ergebnissen regelmäßig nicht entstehen,

sofern keine ausreichende menschliche Gestaltungshöhe erreicht wird.

4.2. Soweit die KI-Inhalte oder Teile davon aufgrund von schöpferischer

Bearbeitung durch die Auftragnehmerin oder ihre Erfüllungsgehilfen

urheberrechtlichen Schutz genießen, überträgt die Auftragnehmerin dem

Kunden hiermit ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich

unbeschränkte Nutzungsrechte an diesen geschützten Teilen. Diese

Rechteübertragung umfasst alle bekannten Nutzungsarten, einschließlich

Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Zugänglichmachung,

Bearbeitung/Adaptation und kommerzielle Verwertung und schließt das Recht

zur Unterlizenzierung an Dritte ein. Die Auftragnehmerin verzichtet, soweit

gesetzlich zulässig, auf das Recht auf Urhebernennung und auf sonstige

Urheberpersönlichkeitsrechte an den geschützten Teilen, unberührt verbleiben

abweichende Regelungen im Angebot.

4.3. Bei der Rechteeinräumung wird unterstellt, dass die eingesetzten KI-Tools der

Auftragnehmerin eine entsprechende Rechteweitergabe erlauben. Sollte im

Einzelfall ein KI-Tool nur eingeschränkte Rechte am Output gewähren, wird die

Auftragnehmerin entweder sicherstellen, dass ein entsprechendes

kommerzielles Nutzungsrecht erworben wird oder er wird ein anderes Tool

einsetzen, um dem Kunden die vertraglich vorgesehenen Rechte einräumen zu

können.

4.4. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung keine anderslautende

Individualvereinbarung getroffen wird, erhält der Kunde kein Eigentum an den

KI-Modellen, Algorithmen oder Software der Auftragnehmerin oder der

Drittanbieter. Der Kunde erwirbt Rechte nur an den konkret gelieferten

Ergebnissen (Content), nicht jedoch an den zugrundeliegenden KI-Systemen,

Prompt-Formulierungen, Trainingsdaten oder sonstigem Know-how. Diese

verbleiben bei der Auftragnehmerin bzw. beim jeweiligen KI-Tool-Anbieter.

4.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die für den Kunden erstellten KI-Inhalte im

Rahmen seiner Eigenwerbung als Referenz zu verwenden, sofern das Projekt

nicht einer vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegt und

der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Dabei wird die Auftragnehmerin

auf Wunsch des Kunden die Nennung des Kundenunternehmens unterlassen

oder anonymisieren.

4.6. Sollte die Auftragnehmerin ausnahmsweise Open-Source-Software oder -

Modelle in die Erstellung einbeziehen, gelten zusätzlich die jeweiligen Open-

Source-Lizenzbedingungen.

5. GEWÄHRLEISTUNG

5.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei KI-generierten Inhalten

um innovative, teils experimentelle Leistungen handelt. Abweichungen von

einer bestimmten Erwartung oder künstlerischen Vorstellung stellen nicht

zwangsläufig einen Mangel dar, sofern die vertraglich vereinbarten

Anforderungen im Wesentlichen erfüllt sind. Die Auftragnehmerin schuldet die

im Angebot/Leistungsbeschreibung beschriebenen Ergebnisse, jedoch keine

darüberhinausgehende Eigenschaft oder Erfolgsgarantie. Insbesondere wird

keine Gewähr dafür übernommen, dass die KI-Inhalte frei von

Fehlinterpretationen, inhaltlichen Ungenauigkeiten oder ungewollten Artefakten

sind – solche Risiken liegen in der Natur generativer KI und werden vom

Kunden grundsätzlich mit in Kauf genommen, soweit nicht anders vereinbart.

 

5.2. Erkennbare Mängel oder Abweichungen hat der Kunde gemäß Ziffer 3.5

unverzüglich anzuzeigen. Liegt ein tatsächlicher Mangel (Abweichung von der

vereinbarten Beschaffenheit) vor, hat der Kunde zunächst Anspruch auf

Nacherfüllung durch die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann nach

eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung eines

mangelfreien Ergebnisses beheben. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht

zum Rücktritt.

 

5.3. Eine Änderung der Rechtslage stellt für bereits gelieferten Ergebnisse keinen

Mangel dar. Die Auftragnehmerin schuldet keine Anpassung bereits gelieferter

Inhalte an geänderte gesetzliche Anforderungen, kann aber gegen gesondertes

Entgelt solche Anpassungen oder Beratungen anbieten.

6. HAFTUNG

6.1. Die Auftragnehmerin haftet dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und

außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den

gesetzlichen Bestimmungen in voller Höhe. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit

haftet die Auftragnehmerin – vorbehaltlich einer strengeren gesetzlichen

Haftung– nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig

vertrauen darf. In diesem Fall wird die Haftung der Auftragnehmerin jedoch der

Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss

vorhersehbaren Schaden.

6.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die nicht wesentlich für den

Vertrag sind, haftet die Auftragnehmerin nicht. Außerhalb der Haftung für leichte

Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin in Fällen einfacher

Fahrlässigkeit ebenfalls ausgeschlossen. Die vorstehenden

Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der

gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen der

Auftragnehmerin.

6.3. Die in 6.1 und 6.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der

schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer

Person. Ebenfalls unberührt bleiben etwaige Garantien oder eine ausdrücklich

zugesicherte Eigenschaft sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,

soweit einschlägig. In diesen Fällen haftet die Auftragnehmerin nach den

gesetzlichen Vorschriften unbegrenzt.

 

6.4. Die Auftragnehmerin bemüht sich, im Rahmen der KI-gestützten Erstellung

keine Rechte Dritter zu verletzen. Allerdings kann sie aufgrund der

Funktionsweise generativer KI nicht mit Sicherheit ausschließen, dass ein

erzeugter Inhalt einem fremden Werk ähnelt oder geschützte Elemente enthält.

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung dafür, dass die erstellten KI-

Inhalte frei von Rechten Dritter sind, sofern die Auftragnehmerin nicht

vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Insbesondere haftet die

Auftragnehmerin nicht für unbekannte urheberrechtliche Kollisionen. Solche

sind insbesondere gegeben, falls ein KI-generiertes Bild zufällig einem

bestehenden geschützten Bild ähnelt oder für etwaige

Persönlichkeitsverletzungen, die ohne Verschulden des Auftragnehmers durch

die Verwendung des Outputs entstehen könnten. Der Kunde wird darauf

hingewiesen, dass er KI-Ergebnisse vor Verwendung sorgfältig prüfen sollte.

Der Kunde erkennt an, dass KI-Inhalte Rechte Dritter verletzen können, die

nicht in der Einflussmöglichkeit die Auftragnehmerin liegen.

 

6.5. Nutzt der Kunde die gelieferten KI-Inhalte und kommt es dadurch zu

Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, so trägt der Kunde das rechtliche Risiko

grundsätzlich selbst. Die Auftragnehmerin wird den Kunden im zumutbaren

Rahmen dabei unterstützen, solche Ansprüche abzuwehren. Sollte allerdings

ein von der Auftragnehmerin zu vertretender Verstoß vorliegen, gelten die

gesetzlichen Haftungsregeln mit den Beschränkungen gemäß dieser Ziffer 6.

Der Kunde hat im Gegenzug die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter

freizustellen, die daraus resultieren, dass der Kunde der Auftragnehmerin

rechtswidrige Vorgaben oder Materialien geliefert hat (siehe Ziffer 3.1) oder die

Inhalte unsachgemäß genutzt hat.

 

6.6. Soweit nicht in Ziffer 6.1 bis 6.3 etwas Abweichendes geregelt ist, haftet die

Auftragnehmerin nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen

Gewinn des Kunden. Die Auftragnehmerin ist ferner nicht ersatzpflichtig für

wirtschaftliche Nachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass ein KI-Inhalt

die erwartete Wirkung nicht erzielt – dies fällt in das unternehmerische Risiko

des Kunden.

 

6.7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher

Aufwendungen verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen

Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt oder

eine Haftung nach Ziffer 6.3 gegeben ist.

7. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG

7.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags

ausgetauschten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich

gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäftsgeheimnis anzusehen

sind, vertraulich zu behandeln. Die Auftragnehmerin wird insbesondere alle ihm

vom Kunden übergebenen Materialien sowie alle Zwischenergebnisse der KI-

Generierung vertraulich behandeln und unbefugten Dritten keinen Zugang dazu

gewähren. Eine Weitergabe solcher Informationen durch die Auftragnehmerin

an von ihm eingesetzte Subunternehmer oder KI-Dienstleister erfolgt nur,

soweit zur Vertragserfüllung notwendig, und unter verbindlicher Weitergabe der

Vertraulichkeitsverpflichtung.

7.2. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Verwendung von vertraulichen

Kundendaten in KI-Systemen ein Risiko besteht, dass Informationen nach

außen dringen könnten. Die Auftragnehmerin wird nach besten Möglichkeiten

sicherstellen, dass für die eingesetzten KI-Tools angemessene Vorkehrungen

getroffen sind, um die Vertraulichkeit zu wahren. Der Kunde sollte gleichwohl

keine hochsensiblen Informationen als Input liefern, sofern nicht zwingend

erforderlich. Falls der Kunde wünscht, dass bestimmte Daten keinesfalls in

externe KI-Systeme gelangen, hat er die Auftragnehmerin hierauf hinzuweisen;

die Auftragnehmerin wird dann entweder auf diese Daten verzichten oder, falls

die Leistung ohne sie nicht erfüllbar ist, vorab mit dem Kunden eine Lösung

suchen.

7.3. Ergänzend zu den in Ziffer 3.3 genannten Pflichten gelten die Bestimmungen

des abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 3). Die

Auftragnehmerin sichert zu, die einschlägigen Datenschutzvorschriften

(DSGVO, BDSG und ggf. einschlägige Spezialgesetze) bei der Verarbeitung

personenbezogener Daten einzuhalten. Die Auftragnehmerin wird

personenbezogene Kundendaten nur nach dokumentierter Weisung des

Kunden verarbeiten, technisch gegen unbefugten Zugriff sichern und die Daten

nach Abschluss des Auftrags und Ablauf etwaiger gesetzlicher

Aufbewahrungsfristen löschen oder an den Kunden zurückgeben. Sofern die

Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten

in Drittländer übermitteln muss, wird sie die erforderlichen

Datenschutzmaßnahmen ergreifen, um ein dem EU-Recht angemessenes

Schutzniveau sicherzustellen.

 

7.4.Ungeachtet Ziffer 7.1 ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Namen und das

Logo des Kunden als Referenz in seiner Kundenliste zu führen. Jegliche

weitergehende Veröffentlichung von Projektdetails oder Arbeitsergebnissen

des Kunden durch die Auftragnehmerin zu Werbezwecken bedarf der

vorherigen Zustimmung des Kunden.

7.5. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Ziffer 7 gelten über die

Beendigung des Vertrags hinaus für weitere 3 Jahre. Für

Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gelten die

gesetzlichen Schutzfristen. Informationen, die ohne Verstoß gegen diese

Vereinbarung allgemein bekannt werden oder bereits bei der empfangenden

Partei vor Offenlegung nachweislich bekannt waren, gelten nicht als vertraulich.

8. KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN

 

8.1. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen zu

kündigen, insbesondere aus wichtigem Grund.

Geht die Kündigungserklärung bei der Auftragnehmerin ein, bevor diese mit der

geschuldeten Dienstleistung tatsächlich begonnen hat, erhält die

Auftragnehmerin einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % der

vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung.

 

8.3. Erfolgt die Kündigung nach Tätigkeitsaufnahme, aber vor vollständiger

Erbringung der Dienste, steht der Auftragnehmerin ein pauschalierter

Aufwendungsersatz von 50 % der Gesamtvergütung zu.

 

8.4. Übersteigen die bis zum Zugang der Kündigung nachweislich angefallenen

eigenen Aufwendungen den jeweils genannten Prozentsatz, kann die

Auftragnehmerin statt der Pauschale den Ersatz der höheren nachgewiesenen

Kosten verlangen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein

wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; in diesem Fall ist lediglich der

nachgewiesene Betrag geschuldet.

8.5. Bis zur vollständigen Zahlung des nach dieser Klausel geschuldeten Betrags

bleiben sämtliche bis dahin entstandenen Arbeitsergebnisse im alleinigen

Nutzungsrecht der Auftragnehmerin; eingeräumte Rechte treten erst mit

Zahlung in Kraft.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit

gesetzlich eine strengere Form nicht vorgeschrieben ist. Mündliche

Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen

Allgemeinen Vertragsbedingungen im Zweifel vor.

9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im

Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig –

Düsseldorf. Die Auftragnehmerin bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an

dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

9.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder

nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die

unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die

dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst

nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

 

9.4. Die Parteien sind sich der dynamischen Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben

im KI-Bereich bewusst. Die Auftragnehmerin wird die Anforderungen des

anwendbaren Rechts – einschließlich des AI-Acts, in ihren Leistungen

umsetzen. Sollten künftig gesetzliche Verpflichtungen entstehen, die eine

Anpassung dieses Vertrags erfordern werden, die Parteien in guten Treuen eine

entsprechende Vertragsanpassung vereinbaren.

 

9.5.Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik

Deutschland unter Ausschluss den UN-Kaufrechts.

ANLAGE 1:

- Chat-GPT

- Gemini

- Claude

- Veo

- Google Studio

- Kling AI

- EvelenLabs

- Hyggsfield

- Midjourney

- KORA

- Enhancor

- FloraFauna

- Runway

- Sora

- Canva

- Hyggsfield

- Riffusion

- ComfyUI

- Openart

- Notta

- Fathom

- Maestra

- HeyGen

- makeugc

- n8n

- make

- Krea

- Freepik

- Hedra

- Rendernet

- Hailuo

- Viggle

- Topaz

- Pika

- Argil

- Veed 

- metricool

- TensorPix

- Rekraft

- Flux

- Reve

- Magnific

- Adobe Firefly 

- Civit

- Topview

- Sievedata

- Fal.ai

- Dreamina

- Manus

- meshi

- Rask

- Jasper

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