Allgemeine Geschäftsbedingung für die Erstellung von KI-generierten Inhalten
RODE UG (haftungsbeschränkt),
Albertstraße 75, 40233 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des AG
Düsseldorf (HRB 106723),
gesetzlich vertreten durch Viktoria Rode
– nachfolgend „Auftragnehmerin“ –
Präambel
Die Auftragnehmerin erbringt für Unternehmen bzw. Kunden (B2B) Dienstleistungen
zur Erstellung von Inhalten mittels Künstlicher Intelligenz (KI). Dies umfasst u. a. die
Generierung von Bildern, Videos oder Texten auf Basis von Kundenmaterialien oder
Vorgaben. Beide Parteien erkennen an, dass bei KI-generierten Inhalten besondere
rechtliche Aspekte (Urheberrecht, Haftung, Datenschutz etc.) zu beachten sind.
1. VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG
1.1.Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AVB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen mit Kunden der RODE UG. Gegenstand der Leistung
ist die Erstellung individuell für den Kunden angefertigter digitaler Inhalte
mithilfe von KI-Technologien (nachfolgend „KI-Inhalte“ oder „Ergebnisse“). Die
Auftragnehmerin wird entsprechend den mit dem Kunden abgestimmten
Spezifikationen (bspw. Anzahl und Art der zu erstellenden Bilder oder Videos,
Thema, Stil) KI-Inhalte erzeugen und dem Kunden liefern. Die Parteien stellen
klar, dass es sich um einen Dienstvertrag handelt, bei dem nicht die Herstellung
bestimmter Arbeitsergebnisse geschuldet ist, sondern unter Berücksichtigung
der technischen Möglichkeiten der jeweils eingesetzten KI-Tools das
größtmögliche Bemühen der Auftragnehmerin.
1.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung verschiedene KI-
Dienstleistungen Dritter (nachfolgend „KI-Tools“) einzusetzen. Dazu zählen
insbesondere Dienste wie Midjourney, Kling.ai oder Flux sowie weitere in
Anlage 1 aufgeführte Tools. Die Liste der eingesetzten KI-Tools kann von der
Auftragnehmerin aktualisiert werden, sofern neue Tools eingesetzt oder alte ersetzt werden.
1.3. Die Auftragnehmerin beachtet bei der Nutzung dieser Tools deren jeweilige
Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen gewissenhaft. Der Kunde
erkennt an, dass die Auftragnehmerin ihre Leistung nur unter Einhaltung der
jeweiligen Nutzungsbedingungen und Lizenzbestimmungen der unter Anlage 1
genannten KI-Tools Anbieter erbringt. Der Kunde erkennt weiterhin an, dass die
Auftragnehmerin keinen Einfluss auf die Nutzungsbedingungen und
Lizenzbestimmungen der jeweiligen KI-Tools hat. Wesentliche Änderungen
werden dem Kunden mitgeteilt, sofern die Änderung Einfluss auf das Ergebnis
des Kunden hat.
1.4. Dem Kunden ist bekannt, dass die Auftragnehmerin gleichartige KI-
Dienstleistungen auch für andere Kunden erbringt und dabei auf ähnliche Tools,
Methoden und Prompt-Vorlagen zurückgreift. Exklusivität an bestimmten
Produktionsmethoden oder KI-Modellen wird nicht geschuldet. Die
Auftragnehmerin sichert jedoch zu, dass die konkreten Ergebnisse, die für den
Kunden erstellt werden, einzigartig für diesen Kunden bereitgestellt und nicht
identisch an Dritte weitergegeben werden.
1.5. Der Kunde versichert, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein (d. h. die
Bestellung erfolgt in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit). Dieser Vertrag wird nicht mit Privatpersonen
(Verbrauchern) geschlossen. Etwaige Verbraucherschutzvorschriften finden
daher keine Anwendung.
2. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH DIE AUFTRAGNEHMERIN
2.1. Der genaue Leistungsumfang (Art und Anzahl der KI-Inhalte, ggf. Meilensteine,
Termine etc.) ergibt sich aus dem Angebot. Das Angebot ist Bestandteil dieser
AGB. Die Auftragnehmerin wird die KI-Inhalte nach bestem Können und unter
Beachtung der anerkannten Regeln der Technik erstellen. Soweit nicht anders
vereinbart, werden alle KI-generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer
natürlichen Person geprüft und bei Bedarf nachbearbeitet, um offensichtliche
Fehler oder unpassende Ergebnisse zu korrigieren. Dies entspricht dem
Branchenstandard, um die Qualität der Ergebnisse sicherzustellen. Ein
bestimmter Erfolg wird jedoch nicht garantiert.
2.2. Die Auftragnehmerin wird die Nutzungsbedingungen der eingesetzten KI-Tools
strikt einhalten und die Erstellung der Inhalte ausschließlich im Rahmen der
erlaubten Nutzungsarten durchführen. Sollten die Nutzungsbedingungen
bestimmte Beschränkungen für die Verwendung der Outputs vorsehen, wird die
Auftragnehmerin den Kunden hierauf hinweisen. Der Kunde verpflichtet sich
seinerseits, etwaige Vorgaben aus den Lizenzbedingungen der KI-Tools beim
Einsatz der Ergebnisse zu beachten.
2.3. Die Auftragnehmerin darf zur Vertragserfüllung Dritte als Erfüllungsgehilfen
oder Subunternehmer einsetzen, insbesondere Betreiber der KI-Tools oder ggf.
freie Mitarbeiter für manuelle Nachbearbeitung. Die Auftragnehmerin bleibt dem
Kunden gegenüber allein verantwortlich für die Vertragserfüllung. Beim Einsatz
von Subunternehmern wird die Auftragnehmerin sicherstellen, dass diese
vertraglich zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz und zur Einhaltung der
relevanten Pflichten aus diesem Vertrag verpflichtet werden.
2.4. Die Auftragnehmerin wird die fertiggestellten KI-Inhalte dem Kunden in
vereinbarter Form zum Download oder auf Datenträger übermitteln.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden nutzbar sind. Nach
Lieferung wird der Kunde die Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen überprüfen
und etwaige Mängel oder Abweichungen gegenüber der Auftragnehmerin
anzeigen.
2.5. Sofern der Kunde nach Lieferung Änderungen oder Korrekturen wünscht,
werden diese im Rahmen einer separaten Vereinbarung oder auf Basis der im
Angebot vorgesehenen Korrekturschleifen durchgeführt. Änderungen, die auf
ursprüngliche unklare oder unvollständige Vorgaben des Kunden
zurückzuführen sind, können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.
2.6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Nutzung bestimmter KI-Tools zu
verweigern oder abzubrechen, falls deren Einsatz rechtliche oder ethische
Bedenken aufwirft. Die Auftragnehmerin wird in einem solchen Fall den Kunden
unverzüglich informieren und – soweit möglich – Alternativen anbieten.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
3.1.Der Kunde stellt der Auftragnehmerin rechtzeitig alle zur Erstellung der KI-
Inhalte erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien zur Verfügung.
Hierzu zählen insbesondere Ausgangsfotos, Logos, Texte, Videoclips oder
sonstige Vorgaben, die in die KI-generierten Inhalte einfließen sollen. Der
Kunde steht dafür ein, dass er an allen bereitgestellten Materialien die
erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und deren Verwendung im Rahmen
dieses Vertrags keine Rechte Dritter verletzt. Insbesondere versichert der
Kunde, dass zur Verwendung von Fotos oder Videos, auf denen Personen
erkennbar sind, die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt (Recht am
eigenen Bild) und dass eventuelle Urheberrechte Dritter an eingespeisten
Inhalten nicht verletzt werden. Der Kunde stellt der Auftragnehmerin insoweit
von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen
resultieren.
3.2. Der Kunde wird der Auftragnehmerin keine rechtswidrigen oder gegen die
Richtlinien der KI-Tools verstoßenden Inputs oder Anweisungen liefern.
Insbesondere wird der Kunde keine Bearbeitung personenbezogenen Daten
besonderer Kategorien oder geschützte Werke Dritter in Auftrag geben, sofern
hierfür keine rechtliche Zulässigkeit besteht. Ferner darf der Kunde von der
Auftragnehmerin nicht verlangen, Inhalte zu generieren, die gegen gesetzliche
Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß gegen die guten Sitten
liegt unter anderem vor, wenn verlangt wird, dass die Auftragnehmerin
extremistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende oder pornografische
Inhalte erstellen soll.
3.3. Sofern der Kunde der Auftragnehmerin personenbezogene Daten zur
Verarbeitung mittels KI überlässt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass
hierfür eine gültige Rechtsgrundlage besteht - in der Regel die ausdrückliche
Einwilligung der betroffenen Person. Der Kunde wird der Auftragnehmerin auf
Verlangen den Nachweis entsprechender Einwilligungen erbringen.
3.4. Darüber hinaus schließen die Parteien, vor Beginn der Verarbeitung
personenbezogener Daten, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem.
Art. 28 DSGVO ab, soweit die Auftragnehmerin im Auftrag des Kunden
personenbezogene Daten verarbeitet. Dies entspricht der gesetzlichen Pflicht,
wenn externe Dienstleister für einen Verantwortlichen Daten verarbeiten. Im
AVV werden u. a. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, die
Art der Daten, Pflichten der Auftragnehmerin Weisungsrechte des Kunden
geregelt. Die Auftragnehmerin wird personenbezogene Daten des Kunden
ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach Weisung verarbeiten und
geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
3.5. Dem Kunden ist bewusst, dass generative KI unvorhergesehene oder
ungenaue Ergebnisse liefern kann. Eine Haftung der Auftragnehmerin für
solche Unvollkommenheiten wird im Rahmen von Ziffer 6 beschränkt. Sollte der
Kunde vorhaben, die KI-Inhalte zu veröffentlichen oder kommerziell
einzusetzen, obliegt es ihm, ggf. rechtliche Prüfungen durchzuführen, bevor er
die Inhalte nutzt. Erkennt der Kunde Mängel oder Risiken, wird er diese der
Auftragnehmerin mitteilen, damit ggf. Korrekturen oder Abhilfe erfolgen können.
3.6. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht, mit Ausnahmen von Sonderfällen wie
Deepfakes oder bestimmten kontextuellen Anwendungen mit allgemeinem
Interesse für die Öffentlichkeit, keine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte
Inhalte. Der Kunde entscheidet daher grundsätzlich in eigener Verantwortung,
ob er die erhaltenen Inhalte als „KI-generiert“ kennzeichnen möchte. Sollte eine
gesetzliche Kennzeichnungspflicht greifen oder absehbar werden, wird die
Auftragnehmerin den Kunden hierauf hinweisen. Der Kunde ist verpflichtet,
diese Vorgaben bei der Veröffentlichung zu befolgen. So gelten bereits jetzt auf
manchen Plattformen eigene Richtlinien, die eine Kennzeichnung erfordern –
der Kunde trägt dafür Sorge, solche Vorgaben bei der Nutzung der Inhalte
einzuhalten.
4. RECHTE AN DEN ERGEBNISSEN
4.1. Den Parteien ist bekannt, dass rein KI-generierte Inhalte nach derzeitiger
Rechtslage nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Auch sonstige
Immaterialgüterrechte werden an den Ergebnissen regelmäßig nicht entstehen,
sofern keine ausreichende menschliche Gestaltungshöhe erreicht wird.
4.2. Soweit die KI-Inhalte oder Teile davon aufgrund von schöpferischer
Bearbeitung durch die Auftragnehmerin oder ihre Erfüllungsgehilfen
urheberrechtlichen Schutz genießen, überträgt die Auftragnehmerin dem
Kunden hiermit ausschließliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich
unbeschränkte Nutzungsrechte an diesen geschützten Teilen. Diese
Rechteübertragung umfasst alle bekannten Nutzungsarten, einschließlich
Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Zugänglichmachung,
Bearbeitung/Adaptation und kommerzielle Verwertung und schließt das Recht
zur Unterlizenzierung an Dritte ein. Die Auftragnehmerin verzichtet, soweit
gesetzlich zulässig, auf das Recht auf Urhebernennung und auf sonstige
Urheberpersönlichkeitsrechte an den geschützten Teilen, unberührt verbleiben
abweichende Regelungen im Angebot.
4.3. Bei der Rechteeinräumung wird unterstellt, dass die eingesetzten KI-Tools der
Auftragnehmerin eine entsprechende Rechteweitergabe erlauben. Sollte im
Einzelfall ein KI-Tool nur eingeschränkte Rechte am Output gewähren, wird die
Auftragnehmerin entweder sicherstellen, dass ein entsprechendes
kommerzielles Nutzungsrecht erworben wird oder er wird ein anderes Tool
einsetzen, um dem Kunden die vertraglich vorgesehenen Rechte einräumen zu
können.
4.4. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung keine anderslautende
Individualvereinbarung getroffen wird, erhält der Kunde kein Eigentum an den
KI-Modellen, Algorithmen oder Software der Auftragnehmerin oder der
Drittanbieter. Der Kunde erwirbt Rechte nur an den konkret gelieferten
Ergebnissen (Content), nicht jedoch an den zugrundeliegenden KI-Systemen,
Prompt-Formulierungen, Trainingsdaten oder sonstigem Know-how. Diese
verbleiben bei der Auftragnehmerin bzw. beim jeweiligen KI-Tool-Anbieter.
4.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die für den Kunden erstellten KI-Inhalte im
Rahmen seiner Eigenwerbung als Referenz zu verwenden, sofern das Projekt
nicht einer vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitspflicht unterliegt und
der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht. Dabei wird die Auftragnehmerin
auf Wunsch des Kunden die Nennung des Kundenunternehmens unterlassen
oder anonymisieren.
4.6. Sollte die Auftragnehmerin ausnahmsweise Open-Source-Software oder -
Modelle in die Erstellung einbeziehen, gelten zusätzlich die jeweiligen Open-
Source-Lizenzbedingungen.
5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei KI-generierten Inhalten
um innovative, teils experimentelle Leistungen handelt. Abweichungen von
einer bestimmten Erwartung oder künstlerischen Vorstellung stellen nicht
zwangsläufig einen Mangel dar, sofern die vertraglich vereinbarten
Anforderungen im Wesentlichen erfüllt sind. Die Auftragnehmerin schuldet die
im Angebot/Leistungsbeschreibung beschriebenen Ergebnisse, jedoch keine
darüberhinausgehende Eigenschaft oder Erfolgsgarantie. Insbesondere wird
keine Gewähr dafür übernommen, dass die KI-Inhalte frei von
Fehlinterpretationen, inhaltlichen Ungenauigkeiten oder ungewollten Artefakten
sind – solche Risiken liegen in der Natur generativer KI und werden vom
Kunden grundsätzlich mit in Kauf genommen, soweit nicht anders vereinbart.
5.2. Erkennbare Mängel oder Abweichungen hat der Kunde gemäß Ziffer 3.5
unverzüglich anzuzeigen. Liegt ein tatsächlicher Mangel (Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit) vor, hat der Kunde zunächst Anspruch auf
Nacherfüllung durch die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann nach
eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung eines
mangelfreien Ergebnisses beheben. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht
zum Rücktritt.
5.3. Eine Änderung der Rechtslage stellt für bereits gelieferten Ergebnisse keinen
Mangel dar. Die Auftragnehmerin schuldet keine Anpassung bereits gelieferter
Inhalte an geänderte gesetzliche Anforderungen, kann aber gegen gesondertes
Entgelt solche Anpassungen oder Beratungen anbieten.
6. HAFTUNG
6.1. Die Auftragnehmerin haftet dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und
außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen in voller Höhe. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit
haftet die Auftragnehmerin – vorbehaltlich einer strengeren gesetzlichen
Haftung– nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf. In diesem Fall wird die Haftung der Auftragnehmerin jedoch der
Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schaden.
6.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die nicht wesentlich für den
Vertrag sind, haftet die Auftragnehmerin nicht. Außerhalb der Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist die Haftung der Auftragnehmerin in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit ebenfalls ausgeschlossen. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen der
Auftragnehmerin.
6.3. Die in 6.1 und 6.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der
schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer
Person. Ebenfalls unberührt bleiben etwaige Garantien oder eine ausdrücklich
zugesicherte Eigenschaft sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,
soweit einschlägig. In diesen Fällen haftet die Auftragnehmerin nach den
gesetzlichen Vorschriften unbegrenzt.
6.4. Die Auftragnehmerin bemüht sich, im Rahmen der KI-gestützten Erstellung
keine Rechte Dritter zu verletzen. Allerdings kann sie aufgrund der
Funktionsweise generativer KI nicht mit Sicherheit ausschließen, dass ein
erzeugter Inhalt einem fremden Werk ähnelt oder geschützte Elemente enthält.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung dafür, dass die erstellten KI-
Inhalte frei von Rechten Dritter sind, sofern die Auftragnehmerin nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Insbesondere haftet die
Auftragnehmerin nicht für unbekannte urheberrechtliche Kollisionen. Solche
sind insbesondere gegeben, falls ein KI-generiertes Bild zufällig einem
bestehenden geschützten Bild ähnelt oder für etwaige
Persönlichkeitsverletzungen, die ohne Verschulden des Auftragnehmers durch
die Verwendung des Outputs entstehen könnten. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass er KI-Ergebnisse vor Verwendung sorgfältig prüfen sollte.
Der Kunde erkennt an, dass KI-Inhalte Rechte Dritter verletzen können, die
nicht in der Einflussmöglichkeit die Auftragnehmerin liegen.
6.5. Nutzt der Kunde die gelieferten KI-Inhalte und kommt es dadurch zu
Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, so trägt der Kunde das rechtliche Risiko
grundsätzlich selbst. Die Auftragnehmerin wird den Kunden im zumutbaren
Rahmen dabei unterstützen, solche Ansprüche abzuwehren. Sollte allerdings
ein von der Auftragnehmerin zu vertretender Verstoß vorliegen, gelten die
gesetzlichen Haftungsregeln mit den Beschränkungen gemäß dieser Ziffer 6.
Der Kunde hat im Gegenzug die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die daraus resultieren, dass der Kunde der Auftragnehmerin
rechtswidrige Vorgaben oder Materialien geliefert hat (siehe Ziffer 3.1) oder die
Inhalte unsachgemäß genutzt hat.
6.6. Soweit nicht in Ziffer 6.1 bis 6.3 etwas Abweichendes geregelt ist, haftet die
Auftragnehmerin nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen
Gewinn des Kunden. Die Auftragnehmerin ist ferner nicht ersatzpflichtig für
wirtschaftliche Nachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass ein KI-Inhalt
die erwartete Wirkung nicht erzielt – dies fällt in das unternehmerische Risiko
des Kunden.
6.7. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt oder
eine Haftung nach Ziffer 6.3 gegeben ist.
7. DATENSCHUTZ UND GEHEIMHALTUNG
7.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags
ausgetauschten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich
gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäftsgeheimnis anzusehen
sind, vertraulich zu behandeln. Die Auftragnehmerin wird insbesondere alle ihm
vom Kunden übergebenen Materialien sowie alle Zwischenergebnisse der KI-
Generierung vertraulich behandeln und unbefugten Dritten keinen Zugang dazu
gewähren. Eine Weitergabe solcher Informationen durch die Auftragnehmerin
an von ihm eingesetzte Subunternehmer oder KI-Dienstleister erfolgt nur,
soweit zur Vertragserfüllung notwendig, und unter verbindlicher Weitergabe der
Vertraulichkeitsverpflichtung.
7.2. Dem Kunden ist bekannt, dass bei der Verwendung von vertraulichen
Kundendaten in KI-Systemen ein Risiko besteht, dass Informationen nach
außen dringen könnten. Die Auftragnehmerin wird nach besten Möglichkeiten
sicherstellen, dass für die eingesetzten KI-Tools angemessene Vorkehrungen
getroffen sind, um die Vertraulichkeit zu wahren. Der Kunde sollte gleichwohl
keine hochsensiblen Informationen als Input liefern, sofern nicht zwingend
erforderlich. Falls der Kunde wünscht, dass bestimmte Daten keinesfalls in
externe KI-Systeme gelangen, hat er die Auftragnehmerin hierauf hinzuweisen;
die Auftragnehmerin wird dann entweder auf diese Daten verzichten oder, falls
die Leistung ohne sie nicht erfüllbar ist, vorab mit dem Kunden eine Lösung
suchen.
7.3. Ergänzend zu den in Ziffer 3.3 genannten Pflichten gelten die Bestimmungen
des abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (Anlage 3). Die
Auftragnehmerin sichert zu, die einschlägigen Datenschutzvorschriften
(DSGVO, BDSG und ggf. einschlägige Spezialgesetze) bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten einzuhalten. Die Auftragnehmerin wird
personenbezogene Kundendaten nur nach dokumentierter Weisung des
Kunden verarbeiten, technisch gegen unbefugten Zugriff sichern und die Daten
nach Abschluss des Auftrags und Ablauf etwaiger gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen löschen oder an den Kunden zurückgeben. Sofern die
Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten
in Drittländer übermitteln muss, wird sie die erforderlichen
Datenschutzmaßnahmen ergreifen, um ein dem EU-Recht angemessenes
Schutzniveau sicherzustellen.
7.4.Ungeachtet Ziffer 7.1 ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Namen und das
Logo des Kunden als Referenz in seiner Kundenliste zu führen. Jegliche
weitergehende Veröffentlichung von Projektdetails oder Arbeitsergebnissen
des Kunden durch die Auftragnehmerin zu Werbezwecken bedarf der
vorherigen Zustimmung des Kunden.
7.5. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Ziffer 7 gelten über die
Beendigung des Vertrags hinaus für weitere 3 Jahre. Für
Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gelten die
gesetzlichen Schutzfristen. Informationen, die ohne Verstoß gegen diese
Vereinbarung allgemein bekannt werden oder bereits bei der empfangenden
Partei vor Offenlegung nachweislich bekannt waren, gelten nicht als vertraulich.
8. KÜNDIGUNG DURCH DEN KUNDEN
8.1. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen zu
kündigen, insbesondere aus wichtigem Grund.
Geht die Kündigungserklärung bei der Auftragnehmerin ein, bevor diese mit der
geschuldeten Dienstleistung tatsächlich begonnen hat, erhält die
Auftragnehmerin einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 25 % der
vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung.
8.3. Erfolgt die Kündigung nach Tätigkeitsaufnahme, aber vor vollständiger
Erbringung der Dienste, steht der Auftragnehmerin ein pauschalierter
Aufwendungsersatz von 50 % der Gesamtvergütung zu.
8.4. Übersteigen die bis zum Zugang der Kündigung nachweislich angefallenen
eigenen Aufwendungen den jeweils genannten Prozentsatz, kann die
Auftragnehmerin statt der Pauschale den Ersatz der höheren nachgewiesenen
Kosten verlangen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder ein
wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; in diesem Fall ist lediglich der
nachgewiesene Betrag geschuldet.
8.5. Bis zur vollständigen Zahlung des nach dieser Klausel geschuldeten Betrags
bleiben sämtliche bis dahin entstandenen Arbeitsergebnisse im alleinigen
Nutzungsrecht der Auftragnehmerin; eingeräumte Rechte treten erst mit
Zahlung in Kraft.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit
gesetzlich eine strengere Form nicht vorgeschrieben ist. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vertragsabreden gehen diesen
Allgemeinen Vertragsbedingungen im Zweifel vor.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig –
Düsseldorf. Die Auftragnehmerin bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an
dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder
nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die
unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Regelung ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst
nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
9.4. Die Parteien sind sich der dynamischen Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben
im KI-Bereich bewusst. Die Auftragnehmerin wird die Anforderungen des
anwendbaren Rechts – einschließlich des AI-Acts, in ihren Leistungen
umsetzen. Sollten künftig gesetzliche Verpflichtungen entstehen, die eine
Anpassung dieses Vertrags erfordern werden, die Parteien in guten Treuen eine
entsprechende Vertragsanpassung vereinbaren.
9.5.Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss den UN-Kaufrechts.
ANLAGE 1:
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